Weil ich hier nicht immer nur meckern will, gibt es jetzt auch ein Lob für die Deutsche Post DHL. Der Konzern hatte sich geweigert, ein NPD-Blatt als Postwurfsendung zu verteilen, woraufhin die NPD-Fraktion des sächsischen Landtags geklagt hat. Der BGH hat der Klage stattgegeben, das Blatt als Zeitung eingestuft und damit die Post verpflichtet, den Auftrag anzunehmen.
Ich finde sowohl die Haltung der Post, es auf eine Klage ankommen zu lassen, als auch das Urteil richtig. Ersteres, weil man Ewiggestrigen und geistigen Brandstiftern ruhig zeigen darf, dass sie nicht erwünscht sind. Letzteres, weil ich der festen Überzeugung bin, dass Infrastruktur aller Art neutral und indifferent gegenüber Inhalten sein muss. Auch, wenn es sich um unliebsame Inhalte handelt.