Norbert Geis, das Ehegattensplitting und was der Deutschlandfunk für meine gute Laune tut

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Der Tag beginnt richtig gut, wenn in den „Informationen am Morgen“ jemand im Interview ist, der von dem was er sagt, einfach keine Ahnung hat – oder zumindest schlecht vorbereitet ist. Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, ob ich die Meinung des Befragten teile oder nicht, denn wie überall gilt – auch und besonders im Radio: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Gusche halten. Ich habe einfach Freude daran, wenn schlechte Argumentationen zerlegt werden. Am Mittwoch war es mal wieder soweit und die Kombination aus Thema und Gesprächspartner war vielversprechend: CSUler Norbert Geis vs. steuerliche Gleichberechtigung für homosexuelle Lebenspartnerschaften. Ihr solltet euch das wirklich durchlesen oder – noch besser – anhören (MP3).

Gleich zu Beginn disqualifiziert sich Herr Geis mit folgender Aussage:

Armbrüster: Aber das Grundgesetz schreibt auch vor, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf.

Geis: Das ist doch keine Diskriminierung, wenn auf der einen Seite die Ehe in einer besonderen Weise zu schützen ist und auf der anderen Seite eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft steht, das ist doch keine Diskriminierung, wenn die Ehe dadurch privilegiert ist, dass sie im Grundgesetz so als privilegiertes Institut eingerichtet worden ist.

Doch Herr Geis, wenn die einen privilegiert sind und die anderen nicht, dann ist das Diskriminierung. Angriffspunkt wäre an dieser Stelle meiner Meinung nach gewesen, dass die Leute ja nicht aufgrund ihres Geschlechts sondern ihrer sexuellen Orientierung wegen diskriminiert werden. Nicht, dass das in irgendeiner Form „bessere“ Diskriminierung ist – aber immerhin wäre es eine qualifizierte Antwort gewesen.

Im Rest des Gesprächs, und auch generell bei Gegnern der Gleichstellung, finden sich im Wesentlichen zwei Argumente, die eine Privilegierung der heterosexuellen Ehe rechtfertigen sollen:

  1. Heterosexuelle Ehen stellen – durch Kinder – die Generationenfolge sicher.
  2. Die Partner einer Ehe sind in besonderer Weise für einander da.

Beide Argumente sind relativ schnell entkräftet. Die besondere Fürsorge der Ehepartner wirft die Frage auf, warum homosexuelle oder unverheiratete Partner weniger füreinander da sein sollen als Ehemann und Ehefrau. Oder, um es mit Geis‘ Worten zu sagen:

Geis: [..] Aber wenn Sie schon sagen, dass Ehe und Familie genau so füreinander da sind wie in den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, müssen Sie auch bedenken, dass es viele andere Gemeinschaften gibt, die gleichermaßen füreinander da sind, und die gleichermaßen füreinander sorgen. Wenn Sie zum Beispiel nehmen, eine Tochter, die bei ihrer Mutter lebt, und die Mutter versorgt, das ganze Leben lang, und zusammenleben und dadurch auch füreinander einstehen, warum soll die dann nicht gleichermaßen behandelt werden wie gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften? Ich sehe hier ein Problem der Gerechtigkeit auch.

Da hat er natürlich völlig recht, es gibt unzählig viele unterschiedliche Fälle, in denen Menschen füreinander da sind – und die Nachfrage vom Moderator ist dementsprechend richtig:

Armbrüster: Aber das ist ja eine gute Frage, warum sollte man nicht diese Gruppen auch einschließen in diese Gleichbehandlung?

Geis: Dann kann man aufhören, verstehen Sie? Da muss man, also da muss man ja Wege finden, die da natürlich auch die Unterscheidbarkeit deutlich machen. Also wissen Sie, da kommen Sie, glaube ich, in den Wald, das wird kein Finanzminister mitmachen.

Was er – glaube ich – sagen möchte, ist, dass man wohl irgendwo eine willkürliche Grenze ziehen muss. Diese willkürliche Grenze ist jetzt eben so gezogen, dass sie nur heterosexuelle Ehen einschließt. Das kann er allerdings nicht so deutlich sagen, weil willkürliche Grenzen natürlich immer einen prima Angriffspunkt bilden. Die berechtigte Frage ist allerdings, ob wir glücklicher werden, wenn die Grenzziehung geändert wird. Durch diese Frage wird allerdings das Argument für die Privilegierung der heterosexuellen Ehe nicht stärker.

Bleibt also noch die Frage der Nachkommenschaft. Kinder entstehen allerdings nicht auf magische Art und Weise mit der Unterschrift im Standesamt oder dem „Ja“ vor dem Altar, sondern bei der Befruchtung einer Eizelle und die anschließende Schwangerschaft. Während Sex zwischen Mann und Frau wohl die häufigste Quelle der Befruchtung ist, sind künstliche Befruchtungen heute durchaus üblich – damit ist es zumindest auch für lesbische Paare möglich, die Generationenfolge sicherzustellen. Mal ganz abgesehen davon, dass es auch kinderlose Ehen gibt. Und heterosexuelle, nicht-eheliche Partnerschaften, aus denen Kinder hervorgehen. Und allein erziehende Elternteile. Und und und. Soll das Ehegattensplitting wirklich die Nachkommenschaft sichern, ist es sinnvoller das Vorhandensein von Kindern statt das eines Trauscheins als Kriterium heranzuziehen. In meinem Abschlussjahrgang weiß ich vor allem von 3 kinderlosen Ehen und 2,5 unehelichen Kindern (ich muss allerdings zugeben, dass ich hier evtl. nicht auf dem neuesten Stand bin).

Zu guter letzt bleibt eigentlich nur noch zu erwähnen, dass eine Scheidungsrate zwischen 37 % und 43 % und ein Bundespräsident, der in wilder Ehe lebt, das ganze Konzept des Ehegattensplitting in meinen Augen sowieso ad absurdum führen.


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